AGB

§ 1 Geltungsbereich

Unsere – nachfolgend auch AGB genannt – Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als „Mandant“ bezeichnet. Die AGB werden vom Mandanten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. 

Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, soweit die SUPCO GMBH sich schriftlich mit
ihnen einverstanden erklärt.

§ 2 Auftragserteilung und Leistung

2.1. Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag, Vermittlungsvertrag bzw. der schriftliche Auftrag des Mandanten an uns, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung definiert und festgehalten wird.

2.2 Der Mandant kann der SUPCO GmbH Aufträge telefonisch, postalisch, per Telefax und per E-Mail erteilen. Der formlose Auftrag ist ausgeschlossen. Der Mandant erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per Post, per Fax oder per Email. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungs- oder Vermittlungsvertrag als zustande gekommen.

2.3 Wenn erforderlich, wird die SUPCO GmbH - Unternehmensmakler, Sachverständige, unselbständig Beschäftigte Mitarbeiter hinzuziehen, sowie Dienst- und Werkvertragsnehmer und freiberufliche Kooperationspartner als externe Berater beauftragen. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin nur zwischen der SUPCO GmbH und dem Mandanten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Kontaktperson ist ausschließlich die SUPCO GmbH und ausschließlich die SUPCO GmbH ist provisionsberechtigt.

2.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen der SUPCO GmbH und dem Mandanten.

§ 3 Entlohnung & Honorar, Vermittlungsprovision und Doppelmaklertätigkeit

3.1 Sämtliche Honorare und Preise verstehen sich ohne die zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung gültige Umsatzsteuer.

3.2 Die SUPCO GmbH behält sich vor, die Fertigstellung einer Leistung von der vollständigen Bezahlung der Honorarforderungen abhängig zu machen. Beanstandungen an Leistungen – außer bei offenkundigen Mängeln – berechtigen den Mandanten nicht zur Zurückhaltung fälliger Vergütungen. Bei der Unternehmens- oder Existenzgründungsberatung oder im Rahmen der Erbringung einer Sachverständigentätigkeit, beansprucht die SUPCO GmbH ein festgelegtes Beraterhonorar, das von Arbeits- und Zeitaufwand abhängig ist.
Für die Beraterhonorare werden auf Basis von Stunden- oder Tagessätzen (Dienstleistungsvertrag nach Aufwand) definiert. Insofern die SUPCO GmbH als freier Sachverständiger tätig wird, gelten die vereinbarten Honorarsätze  bzw. die festgelegten Provisionssätze. Das Honorar richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem Leistungsniveau. Als Basis der Kalkulationsgrundlage gelten die üblichen Honorarsätze für Sachverständigen bzw. die Vorgaben der Honorarordnung für Selbstständige.

§ 4 Zahlung und Fälligkeit

4.1 Der Anspruch auf Zahlung des Honorars entsteht für jede Leistung, sobald diese von der SUPCO GmbH erbracht wurde. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als im Preis oder in der Anlage Preisinformation vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.

4.2 Am Tag an dem die Rechnung dem Mandanten zugeht, ist der Preis zur Zahlung sofort fällig, es sei denn, der Beratungsvertrag sieht eine andere Regelung vor.

4.3 Der Mandant kommt auch ohne eine Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall ist die SUPCO GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.

4.4 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Mandant nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

§ 5 Verschwiegenheitsverpflichtung 

5.1 Die SUPCO GmbH und der Mandant verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem o.g. Projektauftrag stehenden Kenntnisse und Informationen streng vertraulich zu behandeln und an Dritte nur für Zwecke der beabsichtigten geschäftlichen Verbindung und nur dann weiterzugeben, wenn diese sich gleichfalls verpflichten, die erlangten Informationen strikt geheim zu halten.
Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags für die Dauer von mindestens 5 Jahren.

5.2 Der Mandant verpflichtet sich, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der SUPCO GmbH in direkten Kontakt mit den durch die SUPCO GmbH vermittelten Unternehmen und Personen zu treten. Die ist aus Gründen der Diskretion unbedingt erforderlich. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Gespräche zum LoI (Absichtserklärung zum Kauf) und zum Kaufvertrag nur unter Hinzuziehung der SUPCO GmbH stattfinden dürfen. Bei Verstoß haften die Beteiligten im gesetzlichen Umfang für den daraus entstandenen Schaden. 

§ 6 Mitwirkungspflicht des Mandanten

Alle, für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien, werden der SUPCO GmbH und deren Mitarbeiter, Berater, sowie Unterauftragnehmern vom Mandanten zeitgerecht an die SUPCO GmbH zur Verfügung gestellt. 

Insbesondere übergibt der Mandant der SUPCO GmbH Kenntnis von allen Vorgängen und Umständen, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind, gleichviel ob sich diese vor oder nach der Aufnahme der Tätigkeit ereignen.

§ 7 Verschwiegenheitsverpflichtung der SUPCO GmbH

Die SUPCO GmbH verpflichte sich, über alle im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für alle Erfüllungsgehilfen der SUPCO GmbH. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Mandanten selbst schriftlich aufgehoben werden.
Darüber hinaus verpflichtet sich die SUPCO GmbH, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Zur Verschwiegenheit sind auch alle Verkäufer, Käufer oder beratend tätige Unternehmen verpflichtet.

§ 8 Haftung

8.1 Die Haftung der SUPCO GmbH erstreckt sich ausschließlich auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Ein Schadensersatzanspruch ist spätestens 1 Jahre nach Kenntnis geltend zu machen.

§ 9 Mängelhaftung

9.1 Meldet der Mandant nicht innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss oder Beendigung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.

9.2 Sollte der Mandant eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem unabhängigen, sachkundigen Dritten erstelltes, seriöses Gutachten in Schriftform nachgewiesen werden.

9.3 Erfolgt eine Mängelrüge, ist es erforderlich, der SUPCO GmbH die Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen. Diese hat auf jeden Fall Vorrang vor Minderung und Wandlung. Sollte diese Nachbesserung nachweislich und nachhaltig erfolglos bleiben, so hat der Mandant das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht. 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für eine Lücke im Vertrag.

§ 11 Anzuwendendes Recht

In der Regel werden die vertraglichen Beziehungen mit unseren Mandanten umfassend und schriftlich fixiert. Es gibt keinen mündlichen Nebenabreden.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Mandanten und uns ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort ist der Sitz unserer Gesellschaft in München (Bayern)

12.2 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Mandanten ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in München (Bayern) örtliche Gericht – soweit zulässig – vereinbart.

SUPCO GmbH

München, 09/2020